STOLTZ-ROMAIN
Wasserbillig
12 Rue du
Bocksberg, 6614 Wasserbillig
Luxemburg
Tel(0049)0172 651 6968
Fax(00352)26740475
Unsere Hygiene ist Ihre Qualität!
Hygiene ist Sauberkeit und Ordnung
insbesondere auch bei der Herstellung von Fleisch-und Wurstwaren. Sie hat direkten
Einfluss auf die Qualität unserer Produktion. Die von uns
hergestellten Fleischerzeugnisse dürfen weder durch Schmutz, Staub oder Verunreinigungen
nachteilig beeinflusst werden. Eine Infektion durch Bakterien
kann zu Qualitätseinbußen bzw. im schlimmsten Fall zur
Gesundheitsgefährdung führen.
Jeder einzelne Arbeitnehmer unseres Unternehmens trägt einen wichtigen Teil zur
Gesamtqualität bei.
Jeder Mitarbeiter unseres Unternehmens hat folgende Hygienevorschriften
zu beachten und einzuhalten:
- Das Betreten der Produktions- oder Arbeitsstätte ist nur in sauberer
Arbeitskleidung, d. h. Kittel, Hose, Kopfbedeckung, Gummistiefel und gegebenenfalls
Schürze, gestattet. Die Arbeitskleidung ist regelmäßig bzw. bei grober Verschmutzung
unmittelbar zu wechseln.
- Vor Ausnahme der Arbeit hat sich jeder Arbeitnehmer gründlich die
Hände zu reinigen. Das Reinigen der Hände hat sich vor jeder Wiederaufnahme der Arbeit (
Pause) sowie nach jeder Toilettenbenutzung zu wiederholen. Messer sind zu reinigen und zu
desinfizieren -in jedem Fall vor den Pausen oder bei Bedarf. Dasselbe gilt auch für
Kettenhandschuhe und Manschetten. Die Schneidplatten sind nach den grösseren Pausen
umzudrehen und bei starker Verschmutzung zu reinigen.
- Holz und Geräte mit Holzgriffen dürfen nicht in die
Produktionsräume gelangen. Es ist die von uns zur Verfügung gestellte Kopfbedeckung zu
tragen, so dass die Haare bedeckt sind. Pulloverärmel müssen durch Kittelärmel so
geschützt sein, das sie mit dem Produkt nich in Berührung kommen.
- Zu Pausenbeginn dürfen Gummischürzen nicht auf Fleisch- über einen
Arbeitstisch oder Maschinen geworfen werden. Sie sind an den dafür vorgesehenen Haken
aufzuhängen.Es darf weiterhin kein Schmuck getragen werden, der mit dem Produkt in
Berührung kommen kann ( Armbänder, Uhren, Ohrringe, Ringe), mit Ausnahme eines glatten
Eheringes. Bei Verletzungen muss über dem Pflaster oder Verband ein Gummihandschuh oder
ein Fingerling getragen werden.
- Jeder Arbeitnehmer/rin hat die Pausenräume, die Toiletten und
Umkleideräume ordentlich zu verlassen. Die Arbeitskleidung darf nur während der
Arbeitszeit und nicht auf dem Weg von und zur Arbeit getragen werden.
- Die Sterilisationsbecken sind regelmäßig und im Bedarfsfall zu
benutzen d. h. Arbeitsgeräte und Kettenhandschuhe sind regelmäßig, unbedingt aber vor
jeder größeren Pause zu säubern und zu desinfizieren; desgleichen die Messerkörbe und
Gummischürzen.
Diese vorstehende Auflistung kann keinen Anspruch auf
Vollständigkeit erheben. Ergänzungen in Erfüllung weiterer gesetzlicher Vorschriften
oder Erfordernissen des Marktes sind selbstverständlich und bleiben vorbehalten.
|