STOLTZ-ROMAIN
Wasserbillig
STOLTZ-ROMAIN FLEISCHVERARBEITUNG ! Besser durch Ihren günstigen Dienstleistungsbetrieb! Fragen Sie uns, wir unterbreiten Ihnen gerne unser Angebot! Wir suchen stets leistungsbereite gutverdienende Schlachter, Ausbeiner, Metzger und fachkundige Hilfskräfte!

12 Rue du Bocksberg,  6614 Wasserbillig Luxemburg
Tel(0049)0172 651 6968     Fax(00352)26740475

Unsere Hygiene ist Ihre Qualität!

Hygiene ist Sauberkeit und Ordnung insbesondere auch bei der Herstellung von Fleisch-und Wurstwaren. Sie hat direkten Einfluss auf die Qualität unserer Produktion. Die von uns hergestellten Fleischerzeugnisse dürfen weder durch Schmutz, Staub oder Verunreinigungen nachteilig beeinflusst werden. Eine Infektion durch Bakterien kann zu Qualitätseinbußen bzw. im schlimmsten Fall zur Gesundheitsgefährdung führen.
Jeder einzelne Arbeitnehmer unseres Unternehmens trägt einen wichtigen Teil zur Gesamtqualität bei.
Jeder Mitarbeiter unseres Unternehmens hat folgende Hygienevorschriften zu beachten und einzuhalten:

  • Das Betreten der Produktions- oder Arbeitsstätte ist nur in sauberer Arbeitskleidung, d. h. Kittel, Hose, Kopfbedeckung, Gummistiefel und gegebenenfalls Schürze, gestattet. Die Arbeitskleidung ist regelmäßig bzw. bei grober Verschmutzung unmittelbar zu wechseln.
  • Vor Ausnahme der Arbeit hat sich jeder Arbeitnehmer gründlich die Hände zu reinigen. Das Reinigen der Hände hat sich vor jeder Wiederaufnahme der Arbeit ( Pause) sowie nach jeder Toilettenbenutzung zu wiederholen. Messer sind zu reinigen und zu desinfizieren -in jedem Fall vor den Pausen oder bei Bedarf. Dasselbe gilt auch für Kettenhandschuhe und Manschetten. Die Schneidplatten sind nach den grösseren Pausen umzudrehen und bei starker Verschmutzung zu reinigen.
  • Holz und Geräte mit Holzgriffen dürfen nicht in die Produktionsräume gelangen. Es ist die von uns zur Verfügung gestellte Kopfbedeckung zu tragen, so dass die Haare bedeckt sind. Pulloverärmel müssen durch Kittelärmel so geschützt sein, das sie mit dem Produkt nich in Berührung kommen.
  • Zu Pausenbeginn dürfen Gummischürzen nicht auf Fleisch- über einen Arbeitstisch oder Maschinen geworfen werden. Sie sind an den dafür vorgesehenen Haken aufzuhängen.Es darf weiterhin kein Schmuck getragen werden, der mit dem Produkt in Berührung kommen kann ( Armbänder, Uhren, Ohrringe, Ringe), mit Ausnahme eines glatten Eheringes. Bei Verletzungen muss über dem Pflaster oder Verband ein Gummihandschuh oder ein Fingerling getragen werden.
  • Jeder Arbeitnehmer/rin hat die Pausenräume, die Toiletten und Umkleideräume ordentlich zu verlassen. Die Arbeitskleidung darf nur während der Arbeitszeit und nicht auf dem Weg von und zur Arbeit getragen werden.
  • Die Sterilisationsbecken sind regelmäßig und im Bedarfsfall zu benutzen d. h. Arbeitsgeräte und Kettenhandschuhe sind regelmäßig, unbedingt aber vor jeder größeren Pause zu säubern und zu desinfizieren; desgleichen die Messerkörbe und Gummischürzen.

Diese vorstehende Auflistung kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Ergänzungen in Erfüllung weiterer gesetzlicher Vorschriften oder Erfordernissen des Marktes sind selbstverständlich und bleiben vorbehalten.

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