Wer seine
veraltete Heizung erneuern will oder eine Hausheizung plant, kann die
Investitionskosten teilweise fördern lassen. Die Förderung ist abhängig vom
Standort des Objektes, ob der Topf für die Fördergelder noch "voll" ist,
Baujahr vom Haus oder der Heizung usw. usw.
Generell gilt:
Erst Fördergelder beantragen und genehmigen
lassen, dann Anlage erstellen!
Lohnenswert sind auch Anfragen bei den Energieversorgern, Gaswerken oder
Stadtverwaltungen, hier gibt es evtl. Zuschüsse für die Umstellung auf Gas
oder den Einbau einer Solaranlage in Verbindung mit einer neuen Heizung.
Wichtig ist, daß gewerbliche und private Heizungsanlagen u.U.
unterschiedlich gefördert werden. Es gilt also, sich über die örtlichen
Förderprogramme regelmäßig zu informieren. Ein Anruf vor der Sanierung kann
bares Geld sein, Anträge nach der Erstellung werden in der Regel nicht
berücksichtigt.
Das Finanzamt fördert derzeit nur Solaranlagen über 8 Jahre (gilt nur für
Neubauten). Altanlagen werden nicht mehr gefördert, dies ist 1996
abgelaufen. Noch wird die Eigenheimzulage für von selbstgenutztem
Wohneigentum (Bau oder Erwerb) gewährt, dies hat aber nichts speziel mit der
Heizungsanlage zu tun.
Der Bund oder das Land fördert mit verschiedenen Programmen. Die Förderung
erfolgt in der Regel über zinsgünstige Darlehen, die von der bundeseigenen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder von den ländereigenen
Kreditanstalten für Wiederaufbau (LAKRA) gewährt werden. Reine, nicht
rückzahlbare Zuschüsse sieht zurzeit nur das Programm zur Förderung
erneuerbarer Energien vor.
Wichtig ist auch noch zu erwähnen, daß die Förderprogramme sich teilweise
gegenseitig ausschließen, d.h. wer an einem LAKRA-Förderprogramm teilnimmt
kann nicht für das gleiche Objekt Darlehen/Zuschüsse von der Stadt oder dem
Bund (KfW) bekommen. Entsprechende Datenabgleiche werden durchgeführt.
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