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Wer seine veraltete Heizung erneuern will oder eine Hausheizung plant, kann die Investitionskosten teilweise fördern lassen. Die Förderung ist abhängig vom Standort des Objektes, ob der Topf für die Fördergelder noch "voll" ist, Baujahr vom Haus oder der Heizung usw. usw.
Generell gilt:
 
Erst Fördergelder beantragen und genehmigen lassen, dann Anlage erstellen!


Lohnenswert sind auch Anfragen bei den Energieversorgern, Gaswerken oder Stadtverwaltungen, hier gibt es evtl. Zuschüsse für die Umstellung auf Gas oder den Einbau einer Solaranlage in Verbindung mit einer neuen Heizung. Wichtig ist, daß gewerbliche und private Heizungsanlagen u.U. unterschiedlich gefördert werden. Es gilt also, sich über die örtlichen Förderprogramme regelmäßig zu informieren. Ein Anruf vor der Sanierung kann bares Geld sein, Anträge nach der Erstellung werden in der Regel nicht berücksichtigt.

Das Finanzamt fördert derzeit nur Solaranlagen über 8 Jahre (gilt nur für Neubauten). Altanlagen werden nicht mehr gefördert, dies ist 1996 abgelaufen. Noch wird die Eigenheimzulage für von selbstgenutztem Wohneigentum (Bau oder Erwerb) gewährt, dies hat aber nichts speziel mit der Heizungsanlage zu tun.

Der Bund oder das Land fördert mit verschiedenen Programmen. Die Förderung erfolgt in der Regel über zinsgünstige Darlehen, die von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder von den ländereigenen Kreditanstalten für Wiederaufbau (LAKRA) gewährt werden. Reine, nicht rückzahlbare Zuschüsse sieht zurzeit nur das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien vor.

Wichtig ist auch noch zu erwähnen, daß die Förderprogramme sich teilweise gegenseitig ausschließen, d.h. wer an einem LAKRA-Förderprogramm teilnimmt kann nicht für das gleiche Objekt Darlehen/Zuschüsse von der Stadt oder dem Bund (KfW) bekommen. Entsprechende Datenabgleiche werden durchgeführt.

 

 

 

 

Links zu
diesem Thema:


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